Der Begriff Courtage ist nicht nur im Alltag gebräuchlich, sondern bezeichnet auch eine Gebühr. Diese Gebühr ist in der Regel der Betrag, den ein Makler einen Kunden in Rechnung stellt. Wenn es um Immobilien geht, wird sie den Wohnungsmakler zugestanden und im Börsengeschäft ist es das Geld, welches der Börsenmakler vom Kunden, für seine Tätigkeit an der Börse bekommt.
Die Courtage muss der Kunde nur dann bezahlen, wenn es sich um einen Parketthandel handelt. Die Höhe des Honorars richtet sich nach dem Kurswert des Wertpapieres, welches der Makler im Auftrag des Kunden kauft oder verkauft. Üblicherweise sind es prozentuale Zahlungen, die hier geleistet werden müssen.



